AKTUELL: Corona-Bestimmungen

Um so unbeschwert wie möglich das Brauhaus Sion besuchen zu können, bitten wir alle Gäste, die Corona-Bestimmungen einzuhalten. Im Sinne aller möchten wir Ihnen, uns und unserem Team den bestmöglichen Schutz bieten.

Restaurantbesuch (Brauhaus, private Feiern):

Bitte beachten Sie, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der aktuellen Fassung gilt.

Aktuell bitten wir Sie, einen Nachweis über 3G (geimpft, genesen oder getestet) vorzuzeigen. Die Testpflicht gilt demnach nur bei Personen, die weder geimpft (2 Impfungen) oder genesen (3 Monate nach der Genesung) sind. Wir möchten Sie nochmal daran erinnern, ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu tragen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).
Außerdem sind wir aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Nachverfolgung von Infektionswegen verpflichtet, Name und Kontaktdaten zu erfassen, damit im Falle der Infektion eines anderen Gastes die zuständige Behörde kontaktiert werden kann. Spätestens nach 4 Wochen werden Ihre Daten datenschutzgerecht vernichtet.

Bitte tragen Sie in allen genutzten Bereichen (auch im Außenbereich) außer am Tisch selbst eine medizinische oder FFP2-Maske.

Es gelten die gängigen Hygieneregeln, wie gründliches Händewaschen oder die Abstandsregel. Bitte beachten Sie auch die Nies- und Hustenetikette.

Am Tisch selbst muss kein Abstand eingehalten werden, wenn Sie mit Personen an einem Tisch sitzen, die nicht unter die Kontaktbeschränkungen fallen. Ansonsten halten Sie bitte die Abstände ein. Desinfektionsmöglichkeiten stehen für Sie bei uns bereit.

Events:

Bei allen Events gilt ebenfalls die 3G-Regel. Alle Tickets müssen vorab erworben werden, es gibt keine Tageskarten.

Impfnachweis: Geimpfte müssen ihren Impfausweis, ein ähnliches Dokument oder per App ihren digitalen Impfpass vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Booster-Impfung: Pesonen die geboostert sind, sind von der 2G-Plus-Testpflicht befreit. Die Befreiung gilt sofort, ab Erhalt der Impfung.

Nachweis Genesung: Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens drei Monate alt sein. Nach dem Ablauf von drei Monaten verfällt der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.

Impfnachweis bei Genesenen: Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.

Vollständig geimpft und genesen: Personen die bereits vollständig geimpft sind (2 Impfungen) sind von der 2G-Plus-Testpflicht befreit, wenn eine Genesung nach der 2. Impfung stattgefunden hat und nicht länger als 3 Monate alt ist.

Wichtige Information lt. CoronaSchVo §8 (1a): Wir weisen Sie darauf hin, dass Veranstaltungen aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens kurzfristig abgesagt werden können. Die Entscheidung trifft der Veranstalter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Aktuell gibt es in unserem Brauhaus keinerlei Einschränkungen bezüglich Corona. Demnach ist weder ein Nachweis über 3G notwendig, noch sind Sie dazu verpflichtet eine Maske zu tragen. Um eine Ausbreitung der Pandemie jedoch nicht unnötig zu provozieren, dürfen Sie selbstverständlich sehr gerne eine Maske tragen.


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