„Volker Weininger Solo!“

Janz Höösch & Unplugged im Brauhaus Sion


Brauhaus Sion Volker Weininger Solo

Die Spannung steigt: Volker Weininger - Solo!

Nur noch wenige Stunden bis zur feierlichen Proklamation des Prinzenpaares der KG Raderdolle Spritköpp von 1493 e.V. – ohne Zweifel DAS gesellschaftliche Highlight des Jahres im Dorf. Und zum ersten Mal hat der kleine Verein weder Kosten noch Mühen gescheut, dafür eine ganz große Nummer aus dem Kölner Karneval zu verpflichten. Da darf man natürlich nichts dem Zufall überlassen und deshalb überwacht der Sitzungspräsident höchstpersönlich die letzten Vorbereitungen. Bei ein paar Stützbier sitzt er im Vereinslokal und passt auf, dass alles klappt – Karneval darf man schließlich nicht den Amateuren überlassen! Und weil der Sitzungspräsident sich selbst noch immer am liebsten reden hört, kommt er dabei schnell vom Hölzchen aufs Stöckchen. Klar, dass da kein Thema vor ihm sicher ist – eben ganz nach seinem Motto: Von nix ne Ahnung, aber zu allem ne Meinung!

Im rheinischen Karneval ist Volker Weininger als „Der Sitzungspräsident“ der ungekrönte König im 0,2-Liter-Sprint. Er gehört dort mittlerweile zu den gefragtesten Rednern und ist regelmäßiger Gast bei den großen Fernsehsitzungen. Jetzt geht er mit seinem leicht angesäuselten Alter Ego auf die Langstrecke und gönnt seiner Paraderolle mit Solo! endlich einen ganzen Abend, denn es gibt einfach viel zu viel, was noch nicht erzählt worden ist. Und wenn sich der Sitzungspräsident auf der Bühne zügig aber ohne Hast ans Kölschglas macht, dann wird ganz schnell klar: Hier steht der lebende Beweis dafür, dass man auch mit Alkohol lustig sein kann!

Volker Weininger hat seit 2009 mehrere preisgekrönte Kabarettprogramme auf die Bühne gebracht. Außerdem ist er als Autor tätig und schreibt u.a. für die Kölner Stunksitzung.

Einlass ab 18:30 UhrBeginn 20:00 UhrEintritt 25,00 €

TermineDonnerstag, 16.09.2021


Kartenpreis ab 25 €

Tickets können Sie nur über die Seite der Event Werkstatt online bestellen.Gäste GEIMPFT, GENESEN oder GENESEN GEIMPFTGeimpfte müssen ihren Impfausweis, ein ähnliches Dokument oder per App ihren digitalen Impfpass vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.Gäste mit NACHWEIS eines negativen SARS-CoV-2-TestsGetestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich bestätigt werden oder per App als Zertifikat im digitalen Impfpass hinterlegt sein.